Auf welchem Weg die Anerkennung der in Deutschland ausgestellten Übersetzung im Ausland erfolgt, hängt vom Recht des jeweiligen Staates ab. Erkundigen Sie sie bitte im Vorfeld über die notwendigen Schritte in der zuständigen Ausländischen Vertretung im Inland.
Internationaler Urkundenverkehr
Informationen über die häufigsten Verfahren,
die Legalisation und die Apostille
Die Vorbeglaubigung der von mir ausgestellten beglaubigten Übersetzungen, erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken.
Weitere Informationen:
Apostillen und Legalisation - Landgericht Saarbrücken
Musterantrag für die Vorbeglaubigung
Voraussichtlich notwendig für die Staaten:
Algerien, Ägypten, Bahrain, Irak, Iran, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate
Die Endbeglaubigung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt.
Weitere Informationen:
Merkblatt Endbeglaubigung - Bundesverwaltungsamt
Voraussichtlich notwendig für die Staaten:
Bahrain, Irak, Iran, Jordanien, Katar, Libanon, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien
Die Legalisation erfolgt durch das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft des Bestimmungslandes.
Für das Königreich Marokko
bedarf es keiner Vor- oder Endbeglaubigung. Die von mir ausgestellten beglaubigten Übersetzungen können direkt durch das Marokkanische Konsulat legalisiert werden.
Kontakt:
Alle Angaben beruhen auf Erfahrungswerte und Recherchen. Für ihre Richtigkeit und Aktualität kann keine Haftung übernommen werden.